Selbstanzeigen

Selbstanzeigen

Das deutsche Recht bietet bei begangener Steuerhinterziehung die Möglichkeit einer sogenannten Selbstanzeige.


Normalerweise wird eine Steuerhinterziehung mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen kann die Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahre betragen.


Bei wirksamer Abgabe führt eine Selbstanzeige dazu, dass die Straftat nicht mehr bestraft wird. Es müssen dann nur noch die nicht gezahlten Steuern und ggf. noch ein Strafzuschlag bezahlt werden. Eine Eintragung im Vorstrafenregister erfolgt nicht. Bei der Selbstanzeige müssen alle nicht erklärten Einkünfte der letzten 10 Jahre offen gelegt werden.


Die Höhe des Strafzuschlages ist wie folgt :


10 % der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 100.000 € nicht übersteigt


15 % der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag zwischen 100.000 € und 1.000.000 € liegt


20 % der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag 1.000.000 € übersteigt


Da immer mehr Staaten sich dem AIA ( Abkommen zum Informationsaustausch ) anschließen, steigt das Risiko einer Entdeckung von in der Vergangenheit nicht erklärten Einnahmen im Ausland ständig an. So wird z.B. jetzt auch die Türkei bis spätestens zum 30.09.2021 dort erzielte Einkünfte ab 2019 dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern mitteilen, welches dann wiederum die Daten an das jeweilige Finanzamt des Steuerpflichtigen in Deutschland weiterleitet. Tauchen die in der Türkei erzielten Einnahmen dann nicht in der deutschen Einkommensteuererklärung auf, wird regelmäßig die Steuerfahndung informiert. Dann ist es zu spät für eine Selbstanzeige, da diese nur dann wirksam ist, wenn die Tat noch nicht entdeckt wurde.


Bei derartigen Sachverhalten mit Bezug zur Türkei ist daher dringender Handlungsbedarf gegeben.


Das Entdeckungsrisiko bei der Vermietung über Airbnb ist ebenfalls stark gestiegen. Die deutschen Steuerbehörden haben von Airbnb aus Irland Daten der Personen aus Deutschland erhalten, die über die Plattform Wohnraum vermietet haben. Diese Daten werden jetzt an die jeweiligen Finanzämter der Steuerpflichtigen weitergeleitet. Sollten die Mieteinnahmen in den Einkommensteuerunterlagen nicht auftauchen, wird ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Dann ist es zu spät für eine Selbstanzeige.


Für eine Beratung zum Thema Selbstanzeige stehe ich gerne zur Verfügung.


Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.























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