Steuerblog der Kanzlei Debor
Der Steuerblog der Kanzlei Debor zu aktuellen Steuerthemen.
Dieser Blog konzentriert sich auf aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht und bei der Einkommensteuer. Hier erfahren Sie, welche steuerlichen Änderungen und Urteile speziell bei lebzeitigen Übertragungen in diesen Bereichen relevant sind und worauf sie jetzt besonders achten sollten.
Dieser Blog konzentriert sich auf aktuelle Entwicklungen im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht und bei der Einkommensteuer. Hier erfahren Sie, welche steuerlichen Änderungen und Urteile speziell bei lebzeitigen Übertragungen in diesen Bereichen relevant sind und worauf sie jetzt besonders achten sollten.
02.01.2026
Fiskus als „Miterbe“: Einnahmen aus Erbschaftsteuer auf Rekordniveau – Was Sie jetzt wissen müssen
Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine deutliche Sprache: Die Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in Deutschland steigen seit Jahren kontinuierlich an. Für den Staat ist dies eine verlässliche Einnahmequelle, für viele Erben und Beschenkte jedoch eine finanzielle Herausforderung, die oft unterschätzt wird.
Warum steigen die Einnahmen so massiv ?
Es gibt mehrere Faktoren, die zu dieser Entwicklung führen:
• Immobilienboom: Die massiven Wertsteigerungen bei Immobilien in den letzten 10 bis 15 Jahren schlagen nun voll durch. Da die Freibeträge seit 2009 nicht mehr an die Inflation angepasst wurden, rutschen immer mehr „normale“ Einfamilienhäuser über die steuerfreien Grenzen.
• Der Generationenwechsel: Wir befinden uns mitten im größten Vermögenstransfer der deutschen Geschichte. Die sogenannte „Erbengeneration“ übernimmt Vermögenswerte, die über Jahrzehnte aufgebaut wurden.
• Neubewertungsregeln: Durch Gesetzesänderungen (wie das Jahressteuergesetz 2022) werden Immobilien für steuerliche Zwecke oft deutlich näher am tatsächlichen Marktwert bewertet als früher.
Die Gefahr der Untätigkeit
Viele Mandanten wiegen sich in Sicherheit, weil sie die Freibeträge im Kopf haben (z. B. 400.000 € pro Kind und Elternteil). Doch gerade in Regionen wie dem Umland von Hannover oder Hildesheim erreichen Immobilienwerte schnell Dimensionen, bei denen die Freibeträge nicht mehr ausreichen – insbesondere, wenn noch Geldvermögen oder Depots hinzukommen.
Ohne rechtzeitige Gestaltung droht:
1. Liquiditätsengpässe: Die Steuer wird sofort fällig, während das Erbe (z. B. eine Immobilie) oft nicht schnell flüssig zu machen ist.
2. Progressive Steuersätze: Je höher das Vermögen, desto höher der Prozentsatz – ohne Planung verschenken Sie buchstäblich Geld an das Finanzamt.
1. Liquiditätsengpässe: Die Steuer wird sofort fällig, während das Erbe (z. B. eine Immobilie) oft nicht schnell flüssig zu machen ist.
2. Progressive Steuersätze: Je höher das Vermögen, desto höher der Prozentsatz – ohne Planung verschenken Sie buchstäblich Geld an das Finanzamt.
Handeln statt Hoffen: Strategien der Gestaltung
Als Rechtsanwalt und Notar sehe ich täglich, dass durch frühzeitige Planung enorme Summen gesichert werden können. Hier sind die wichtigsten Hebel:
• Die 10-Jahres-Frist nutzen: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden. Wer „mit warmer Hand“ schenkt, verdoppelt oder verdreifacht effektiv seine steuerfreien Volumina.
• Nießbrauchvorbehalt: Sie können Ihre Immobilie bereits übertragen, behalten aber das lebenslange Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Dies mindert zudem den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.
• Güterstandsschaukel: Für Ehepartner kann ein Wechsel des Güterstands steuerfreie Vermögensübertragungen im Millionenbereich ermöglichen.
• Die 10-Jahres-Frist nutzen: Freibeträge können alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden. Wer „mit warmer Hand“ schenkt, verdoppelt oder verdreifacht effektiv seine steuerfreien Volumina.
• Nießbrauchvorbehalt: Sie können Ihre Immobilie bereits übertragen, behalten aber das lebenslange Wohnrecht oder die Mieteinnahmen. Dies mindert zudem den steuerlichen Wert der Schenkung erheblich.
• Güterstandsschaukel: Für Ehepartner kann ein Wechsel des Güterstands steuerfreie Vermögensübertragungen im Millionenbereich ermöglichen.
Fazit
Der Staat profitiert von steigenden Immobilienpreisen und starren Freibeträgen. Doch das Erbschaftsteuerrecht bietet legale Instrumente, um das Familienvermögen zu schützen. Warten Sie nicht auf den Erbfall – gestalten Sie ihn.
Eintrag vom 10.01.2025
Eintrag vom 10.01.2025
Anhebung des Grundfreibetrags und neue Steuerklassenregelungen ab 2025
Mit Wirkung zum 01.01.2025 wurde der Grundfreibetrag auf 12.500 Euro angehoben. Zudem wurden die Steuerklassen für Ehepaare neu geregelt, um eine gerechtere steuerliche Behandlung zu gewährleisten. Ziel ist es, insbesondere Familien steuerlich zu entlasten und Anreize für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen.
Handlungsbedarf: Betroffene sollten ihre Steuerklasse überprüfen und gegebenenfalls einen Wechsel in Erwägung ziehen, um von den Verbesserungen zu profitieren.
Handlungsbedarf: Betroffene sollten ihre Steuerklasse überprüfen und gegebenenfalls einen Wechsel in Erwägung ziehen, um von den Verbesserungen zu profitieren.
Eine individuelle Beratung ist empfehlenswert, um alle Vorteile nutzen zu können. Die Erhöhung der Freibeträge nützt insbesondere dann, wenn Vermögen zu Lebzeiten auf Kinder oder andere Personen übertragen wird, die kein eigenes Einkommen erzielen, weil dann deren Freibetrag bei der Einkommensteuer voll ausgenutzt werden kann.
Eintrag vom 23.12.2024
Eintrag vom 23.12.2024
Schenkungsteuer 2024/2025: Neue Spielräume bei Immobilien und Erbfallkosten
Während die Schlagzeilen oft von steigenden Steuereinnahmen dominiert werden, gibt es aktuell auch positive Nachrichten für Schenkende und Erben. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 hat der Gesetzgeber an wichtigen Stellschrauben gedreht, um die steuerliche Belastung bei der Vermögensübertragung in bestimmten Fällen zu mildern.
1. Die „kleine Reform“ der Erbfallkostenpauschale
Nach fast 30 Jahren Stillstand wurde der Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten endlich angepasst.
• Bisher: Konnten Erben ohne Einzelnachweis pauschal 10.300 € für Kosten wie Bestattung, Grabmal und Nachlassregelung abziehen.
• Neu: Dieser Betrag wurde auf 15.000 € angehoben. Dies führt dazu, dass ein größerer Teil des Erbes steuerfrei bleibt, ohne dass mühsam jeder Beleg für das Finanzamt gesammelt werden muss.
Nach fast 30 Jahren Stillstand wurde der Pauschbetrag für Nachlassverbindlichkeiten endlich angepasst.
• Bisher: Konnten Erben ohne Einzelnachweis pauschal 10.300 € für Kosten wie Bestattung, Grabmal und Nachlassregelung abziehen.
• Neu: Dieser Betrag wurde auf 15.000 € angehoben. Dies führt dazu, dass ein größerer Teil des Erbes steuerfrei bleibt, ohne dass mühsam jeder Beleg für das Finanzamt gesammelt werden muss.
2. Mehr Flexibilität bei Wohnimmobilien (Stundung)
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Liquidität. Oft entsteht das Problem, dass zwar eine wertvolle Immobilie übertragen wird, aber nicht genügend Bargeld vorhanden ist, um die Schenkungsteuer sofort zu zahlen.
• Die Regelungen zur Steuerstundung (§ 28 ErbStG) wurden erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer nun über bis zu zehn Jahre gestundet werden, wenn die Zahlung nur durch eine Veräußerung der Immobilie möglich wäre.
• Dies gilt nun einheitlich für Grundbesitz, der zu Wohnzwecken genutzt wird – ein wichtiger Schutz für den Erhalt von Familienvermögen.
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Liquidität. Oft entsteht das Problem, dass zwar eine wertvolle Immobilie übertragen wird, aber nicht genügend Bargeld vorhanden ist, um die Schenkungsteuer sofort zu zahlen.
• Die Regelungen zur Steuerstundung (§ 28 ErbStG) wurden erweitert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuer nun über bis zu zehn Jahre gestundet werden, wenn die Zahlung nur durch eine Veräußerung der Immobilie möglich wäre.
• Dies gilt nun einheitlich für Grundbesitz, der zu Wohnzwecken genutzt wird – ein wichtiger Schutz für den Erhalt von Familienvermögen.
3. Steuerbefreiung für vermietete Immobilien ausgeweitet
Bisher galt der sogenannte Bewertungsabschlag von 10 % für vermietete Wohnimmobilien nur für Objekte im Inland, der EU oder dem EWR.
• Ab sofort wird dieser Vorteil auch auf Immobilien in Drittstaaten ausgeweitet, sofern mit diesen Ländern ein entsprechender Informationsaustausch besteht.
• Dies ist besonders für Mandanten mit grenzüberschreitendem Vermögen eine wichtige Vereinfachung.
Bisher galt der sogenannte Bewertungsabschlag von 10 % für vermietete Wohnimmobilien nur für Objekte im Inland, der EU oder dem EWR.
• Ab sofort wird dieser Vorteil auch auf Immobilien in Drittstaaten ausgeweitet, sofern mit diesen Ländern ein entsprechender Informationsaustausch besteht.
• Dies ist besonders für Mandanten mit grenzüberschreitendem Vermögen eine wichtige Vereinfachung.
Fazit für Ihre Planung
Trotz dieser punktuellen Verbesserungen bleibt die frühzeitige Gestaltung das A und O. Gerade die Kombination aus den neuen Stundungsregeln und dem klassischen Nießbrauch bietet spannende Möglichkeiten, Immobilien rechtssicher zu übertragen, ohne die eigene finanzielle Flexibilität zu verlieren.
Eintrag vom 01.08.2023
BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Familienheimen: Risiken bei der Erbschaftsteuer
Eintrag vom 01.08.2023
BFH-Urteil zur steuerlichen Behandlung von Familienheimen: Risiken bei der Erbschaftsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem vielbeachteten Urteil vom 11.07.2023 ( AZ II R/21) klargestellt, dass die Steuerbefreiung für das Familienheim entfällt, wenn der Erwerber nicht mindestens zehn Jahre selbst darin wohnt. Auch kurzfristige Abwesenheiten, etwa aus gesundheitlichen Gründen, können dazu führen, dass die Steuerbefreiung rückwirkend aufgehoben wird.
Handlungsbedarf: Wer eine Immobilie im Wege der Erbschaft oder Schenkung erhält, sollte die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung genau prüfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um teure Nachforderungen zu vermeiden.